Wir zeigen Ihnen schon den richtigen Weg.
Verschaffen Sie sich hier einen allgemeinen Überblick über alle theoretischen bis praktischen Möglichkeiten zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung. Haben Sie dazu Detailfragen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns.
Sobald beim zu betreuenden Menschen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Pflegegeld beantragt und beansprucht werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe in die die Klientel eingestuft wird. Der Antrag kann formlos beim Versicherungsträger eingebracht werden.
Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beträgt 800.- Euro monatlich bei 2 Betreuerinnen.
Voraussetzung für die Förderung:
Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 oder 4 (ärztliche Bestätigung nötig).
Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 5 (ärztliche Bestätigung nicht erforderlich).
Einkommensgrenze unter 2500.- Euro monatliches Nettoeinkommen der Klientel (also nicht das Haushaltsnettoeinkommen). Über diesem Betrag hinaus verringert sich der Anspruch auf die Landesförderung sukzessive. Das bedeutet, dass ab einem Nettoeinkommen von 3.250,- Euro keine Landesförderung mehr beansprucht werden kann. Pflegegeld und Beihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.
Die Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Genauere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Voraussetzungen und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter den folgenden Links.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt Vorteile.
Leistungen für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Behinderte, unabhängig von der Ursache ihrer Beeinträchtigung erhalten, die durch ein (insbesondere mit ihrer Behinderung in Zusammenhang stehendes) Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind, sofern rasche Hilfestellung die vorliegende Notlage mildern oder beseitigen kann.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen rund um unsere 24-Stunden-Betreuung und eine kurze Beantwortung derselben. Weitere Fragen oder Details beantworten wir persönlich.
Was ist eine 24-Stunden Betreuung?
Mit dieser Rund-um-die-Uhr-Betreuung können pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden betreut werden. Dabei erfolgt die Betreuung durch selbstständige Betreuerinnen.
Wer kann eine 24h Betreuung in Anspruch nehmen?
Jeder Mensch der Hilfe und Unterstützung benötigt, oder eine Beeinträchtigung hat, die eine ständige Anwesenheit einer Betreuerin im Haushalt notwendig macht. Damit können hilfebedürftige Menschen weiterhin im gewohnten Umfeld leben.
Wie sind die Rahmenbedingungen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Die Betreuerinnen muss für die Dauer der Anwesenheit ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Die Mitbenutzung von Bad und Küche muss sichergestellt sein. Kost und Unterbringung sind frei. Weitere Voraussetzungen, lesen Sie bitte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 5
Nach welchen Kriterien werden die Betreuerinnen von Careforce ausgewählt?
Wir vermitteln nur qualifizierte Betreuerinnen mit einem Nachweis einer geeigneten Fachausbildung. Die Eignungen für die jeweiligen Aufgaben und die Qualifikationen werden von uns überprüft.
Woher kommen die Betreuerinnen?
Sie kommen häufig aus dem benachbarten Ausland (vor allem aus der Slowakei).
Wie sind die Sprachkenntnisse?
Die Betreuerinnen verfügen über Deutschkenntnisse auf Konversations-Level.
Wie ist die Vorgangsweise, wenn die Chemie zwischen der Klientel und der Betreuerin nicht stimmt?
Sollte nach einer angemessenen Einarbeitungsphase eine oder mehrere beteiligte Personen nachhaltig und nachvollziehbar unzufrieden mit der Situation sein, kann die Klientel den Vertrag mit der betreffenden Betreuerin kündigen und ein geeigneter Ersatz organisiert werden.
Wie oft findet der Betreuerinnen-Wechsel statt?
Üblicherweise alle 14 Tage.
Welchen Vorteil bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit Careforce?
Hier finden Sie alle Vorteile übersichtlich zusammengefasst > Warum mit uns
Wie hoch sind die Kosten?
Einen Überblick über die Kosten und finanzielle Unterstützungen finden Sie hier.
In welcher Form sind die Betreuerinnen tätig?
Die Betreuerinnen arbeiten eigenverantwortlich im freien Gewerbe der Personenbetreuung als selbstständig Erwerbstätige. Sie sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) angemeldet. Entsprechend der Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht, können Personenbetreuerinnen innerhalb der EU legal arbeiten.
Wie sind die Betreuerinnen versichert?
Die Betreuerinnen sind über den gesamten Zeitraum ihrer Tätigkeit sozialversichert (Pensions-, Kranken-, Unfall- und ggf. Haftpflichtversicherung).
Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuerinnen?
Das Recht auf ausreichend Erholung und Schlaf muss außer Frage stehen. Es stehen den Betreuerinnen laut Gesetz täglich mindestens 2 Stunden Freizeit zu. Die Organisation dieser Zeit wird in gegenseitiger Absprache zwischen den Betreuerinnen und der Klientel geregelt.
Fragen zu Ihrem Anliegen werden verlässlich von diplomierten und erfahrenen Pflegekräften beantwortet.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Careforce – 24-Stunden-Betreuung und Pflege garantiert ein nachvollziehbares hohes Betreuungsniveau durch faire Konditionen und verlässliche Kontrollen. Unser Ziel ist es, die Form der Betreuung und Pflege zu bieten, die wir im Alter gerne selbst hätten.
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