Zum Inhalt springen
Aktuelle Seite: kosten

Finanzieller Aufwand

Bei uns ist von Beginn an klar, an wen welche Beträge bezahlt werden. Das Honorar für die Betreuerinnen wird von der Klientel direkt auf das jeweilige Konto der betreffenden Betreuungskraft überwiesen. Die Einkünfte der Betreuerinnen bleiben unangetastet. Es gibt im Dienstleistungssektor Personenbetreuung nämlich kaum einen Bereich in dem so viel getrickst wird wie bei den Kosten.

Für die 24-Stunden-Betreuung stehen von staatlicher Seite finanzielle Erleichterungen zu Verfügung. Diese decken allerdings nicht alle zu erwartenden Kosten ab.

Die folgenden Kostenbeispiele beziehen sich auf einen Monat und berechnen sich wie folgt:

  • Tageshonorar (inkl. SVS) der Betreuerinnen,
  • plus Reisekosten der Betreuerinnen,
  • plus Qualitätssicherung, laufende Erreichbarkeit und sonstige Leistungen,
  • abzüglich Pflegegeld der entsprechenden Pflegstufe und verfügbare finanzielle Unterstützungen.

Unter Annahme der häufigsten Pflegestufen in der 24-Stunden-Betreuung und einer Nettopension von 2.500,- Euro lässt sich der verbleibende Eigenaufwand gut eingrenzen:

Einzelne Beträge können je nach Anforderung bei der Klientel und Anreise der Betreuerinnen leicht variieren (siehe nachstehende Informationen). Darüber hinaus gibt es aber keine zusätzlichen Kosten.

Im Detail setzen sich diese aus folgenden Positionen zusammen.

1. Tagsatz und Sozialversicherungsbeiträge der Betreuerinnen

Bei der Bezahlung der Betreuerinnen wird von Tagsätzen ausgegangen. Sie können erfahrungsgemäß mit etwa 76,- Euro rechnen. Je nach Anforderung - z.B. im Fall von zwei zu betreuenden Personen in einem Haushalt oder bei schwierigen Situationen kann sich dieser Betrag auch erhöhen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Betreuerinnen auf Basis ihres Einkommens von der SVS vorgeschrieben. Das sind üblicherweise knapp 26% und somit weitere 19,- Euro.
In Summe entspricht das einem täglichen Aufwand von 95,- Euro für die Betreuerinnen. 

2. Reisekosten

Die Reisekosten liegen pro Betreuerin, abhängig von der zurückzulegenden Strecke, bei 80,- bis 160,- Euro für Hin- und Rückfahrt. Dieser Betrag wird alle 14 Tage fällig.  

Die Betreuerinnen stellen ihre Rechnungen selbst und unabhängig von uns.

3. Unsere Leistungen

Wir bleiben während der 24-Stunden-Betreuung durchgehend persönlich für unsere Klientel erreichbar. Sie haben dabei grundsätzlich mit gleichbleibenden ausgebildeten diplomierten Pflegefachkräften zu tun.
Für unsere Leistungen verrechnen wir täglich einen Betrag von 13,- Euro.

Förderungen

Bei Pflegebedarf und bei Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung stehen Ihnen folgende finanzielle Unterstützungen zu:

Pflegegeld:

Sobald eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Pflegegeld beansprucht werden. Bei Pflegestufe 3 beträgt dasPflegegeld 577,- Euro und geht bis zur Pflegestufe 7 mit 2.165,- Euro. (näheres dazu finden Sie weiter unten).

Landesförderung:

Sie erhalten eine Landesförderung von 800,- Euro pro Monat, sofern das Einkommen der Klientel den monatlichen Netto-Betrag von 2.500,- Euro nicht übersteigt (Details finden Sie gleich unterhalb, unter dem Punkt “Voraussetzungen”). 

Voraussetzung für die Förderung:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 oder 4 (ärztliche Bestätigung nötig).
  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 5 (ärztliche Bestätigung nicht erforderlich).
  • Einkommensgrenze unter 2500.- Euro monatliches Nettoeinkommen der Klientel (also nicht das Haushaltsnettoeinkommen). Über diesem Betrag hinaus verringert sich der Anspruch auf die Landesförderung sukzessive. Das bedeutet, dass ab einem Nettoeinkommen von mehr als 3.250,- Euro keine Landesförderung mehr beansprucht werden kann.
  • Pflegegeld und Beihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.

Weitere theoretisch mögliche Vergünstigungen finden Sie hier >

Pflegegeld

PS = Pflegestufe
*) Die Beträge in der Tabelle sind auf volle Eurobeträge gerundet. 


PSAufwandBetrag *)

PS 1mehr als 65 Std. Pflegebedarf201,–
PS 2mehr als 95 Std. Pflegebedarf370,–
PS 3mehr als 120 Std. Pflegebedarf577,–
PS 4mehr als 160 Std. Pflegebedarf865,–
PS 5mehr als 180 Std. Pflegebedarf1.175,–
PS 6

mehr als 180 Std. Pflege­bedarf, wenn...

regelmäßig während des Tages und der Nacht zeitlich unkoor­di­nier­bare Betreuungs­maßnahmen zu erbringen sind, oder...

die dauernde Anwesenheit einer Pflege­person erforderlich ist, weil eine Eigen- oder Fremdge­fährdung wahr­schein­lich ist.

1.641,–
PS 7

mehr als 180 Std. Pflegebedarf, wenn...

keine zielgerichtete Bewegungen der vier Extremi­täten mit funktio­neller Umsetzung möglich sind, oder...

ein ver­gleich­barer Zustand vorliegt.

2.156,–

Einzelne Gruppen von behinderten Menschen haben wegen einer bestimmten Behinderung einen ganz typischen, weitgehend gleichartigen Pflegebedarf. Daher werden diesen Behinderungen bestimmte Pflegestufen zugeordnet. Zum Beispiel:

  • Hochgradig sehbehinderte Menschen = Pflegestufe 3
  • Blinde Menschen = Pflegestufe 4
  • Taubblinde Menschen = Pflegestufe 5
  • Rollstuhlfahrer ohne Stuhl-/Harninkontinenz oder Blasen-/Mastdarmlähmung und ohne Einschränkung an den oberen Extremitäten = Pflegestufe 3
  • Rollstuhlfahrer mit Stuhl-/Harninkontinenz oder Blasen-/Mastdarmlähmung und ohne Einschränkung an den oberen Extremitäten = Pflegestufe 4
  • Rollstuhlfahrer mit einer funktionellen Einschränkung der oberen Extremitäten (selbstständiges Wechseln in den und aus dem Rollstuhl ist nicht möglich) = Pflegestufe 5

Fragen zu Ihrem Anliegen werden verlässlich von diplomierten und erfahrenen Pflegekräften beantwortet.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Mail: office@careforce.at

Telefon: +43 680 12 82 392

 

Careforce – 24-Stunden-Betreuung und Pflege garantiert ein nachvollziehbares hohes Betreuungsniveau durch faire Konditionen und verlässliche Kontrollen. Unser Ziel ist es, die Form der Betreuung und Pflege zu bieten, die wir im Alter gerne selbst hätten.

 

© 2014, by Careforce Pflege OG