Careforce

3 Brüder – 3 Spezialisten.


Careforce ist ein österreichisches Familienunternehmen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, 24-Stunden–Betreuung von hoher Qualität anzubieten - zu fairen und würdevollen Bedingungen für alle Beteiligten. Mehr zu unserem FARE CARE Konzept finden Sie hier >

Roland, Bernhard und Wolfgang sind 3 Brüder, die direkt aus der Praxis kommen. Liliana komplettiert unser Angebot und sichert mit ihren Fach- und Sprachkenntnissen einen reibungslosen Ablauf. Als Krankenpfleger, Arzt und Manager vereinen wir unsere langjährigen Fachkenntnisse und Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft zu einer Dienstleistung von hoher Qualität . Fürsorge und gegenseitige Hilfe sind seit jeher das Fundament unserer Familie. Das ist uns wichtig! Daher können Sie bei uns sicher sein, dass die linke Hand immer weiß, was die rechte tut.

Bild Portait Roland Kriegleder

Roland Kriegleder

Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Geschäftsleitung - Pflege - Erstberatung
e-mail: roland(et)careforce.at
Telefon: 0680 12 82 392


Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr.


Roland Kriegleder ist seit 1995 als diplomierter Krankenpfleger tätig, davon viele Jahre in der mobilen Krankenpflege. Als echter Profi bringt er die fachliche Kompetenz direkt aus der Arbeit mit kranken und pflegebedürftigen Menschen und ist ihr Ansprechpartner in allen Betreuungsfragen. Roland Kriegleder kümmert sich um die fachliche Begleitung von der Auswahl der Betreuerinnen über den persönlichen Erstbesuch bis zu den regelmäßigen Pflegevisiten. Ein weiteres Instrument zur Qualitätssicherung und für Transparenz ist dabei die professionelle Pflegedokumentation. Als ausgebildeter Grafiker ist er auch für den gesamten Careforce-Werbeauftritt zuständig.

Bild Portait Wolfgang Kriegleder

Wolfgang Kriegleder, MAS

Verwaltung
e-mail: office(et)careforce.at


Wolfgang Kriegleder, hat ein Wirtschaftsstudium absolviert und arbeitet seit Jahren erfolgreich im Kulturmanagement. Er deckt alle Fragen rund um administrative, finanzielle und allgemein wirtschaftliche sowie rechtliche Belange ab.

Bild Portait Bernhard Kriegleder

Dr. Bernhard Kriegleder

Orthopädischer Chirurg und Allgemeinmediziner
Medizinische Beratung
e-mail: office(et)careforce.at


Dr. Bernhard Kriegleder ist ärztlicher Berater bei Careforce. Seit 1993 ist er Facharzt für Orthopädie, von 2002 bis 2018 war er erster Oberarzt an einer namhaften orthopädischen Abteilung und seit 2019 ist er hauptsächlich selbständig tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Allgemeinmediziner (seit 1986).

Bild mit drei Buttons in den Nationalfarben von Tschechien, Slowakei und Ungarn

Mag. Liliana Šimková, DiS

Diplomierte Intensivkrankenschwester

Studienabschluss in Philosophie und Psychologie

Administration und Organisation
Ansprechpartnerin für die mit uns arbeitenden PersonenbetreuerInnen
Bewerbungen können telefonisch von Dienstag bis Donnerstag zwischen 8 und 10 Uhr entgegengenommen werden - oder Sie schreiben ein email
Pro zajemce jsme telefonicky dustupni od utery do ctvrtka mezi 8:00-10:00 hod. – nebo zasilejte strukturovany zivotopis na e-mail.
e-mail: liliana(et)careforce.at
Telefon: 0664 280 44 63


Wir sind selbst Angehörige.


Unsere ältere Schwester hat infolge eines Impfschadens eine schwere Behinderung. Das bedeutete: Immer wieder große Unruhe, Anfälle von Aggressivität gegen sich selbst und das Umfeld. Als Physiotherapeutin hatte unsere Mutter zwar viel Erfahrung mit behinderten Kindern, aber die Behinderung ihrer Tochter war eine ungleich größere Herausforderung. Es fand sich auch keine Schule, die unsere Schwester aufgenommen hätte. Wir Brüder lernten daher von klein auf zusammenzuhalten, Rücksicht zu nehmen und hilfsbereit zu sein. Später absolvierten wir unseren Zivildienst in verschiedenen sozialen Einrichtungen. All das hat unsere Berufswahl vermutlich beeinflusst.




Bild Sitzbank auf einer Wiese. Dahinter Bäume und bewaldete Hügel

Informationen für Betreuerinnen.


Sie möchten als Betreuerin vermittelt werden? Wenn Sie gut Deutsch sprechen, über eine abgeschlossene Betreuungs-Ausbildung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen, eine herzliche und geduldige Art haben und gerne mit älteren Menschen arbeiten, dann freuen wir uns von Ihnen zu hören.


Ihre Voraussetzungen im Detail


  • Nachweis einer geeigneten Fachausbildung (z.B. äquivalent zu einer diplomierten Pflegefachkraft, Pflegehilfe oder Heimhilfe)

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates

  • Meldebestätigung als Nebenwohnsitz

  • Deutschkenntnisse auf Konversationslevel

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Unbescholtenheit – bestätigt durch ein in Österreich gültiges polizeiliches Führungszeugnis

  • empathische und soziale Fähigkeiten

  • Haushälterische Fähigkeiten

  • Telefonnummer und e-mail-Adresse unter denen Sie laufend erreichbar sind

  • Kenntnisse gesetzlicher Grundlagen und Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorschriften >


Bitte füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie uns dieses per e-mail. Wir melden uns bei Ihnen.


Allgemeines zur Arbeit als Personenbetreuerin


Als Personenbetreuer/in sind Sie für pflegebedürftige Menschen in deren vertrauter Umgebung (Wohnung, Haus) tätig.

Sie wohnen üblicherweise turnusmäßig z.B. 14 Tage im Kundenhaushalt bei einem betreuungsbedürftigen Menschen. Nach Ablauf Ihres Turnus werden Sie von einer zweiten Betreuungskraft abgelöst.

Ihre Tätigkeitsbereiche, Rechte und Pflichten regeln Sie vertraglich mit der Klientel.

Ab dem Vetragsabschluss, bzw. ab Beginn Ihrer Arbeit müssen Sie sich mit Nebenwohnsitz bei der Klientel anmelden und den Gewerbestandort bei der entsprechenden Gewerbebehörde angeben. Sie sind dann bei der Sozialversicherung der Selbständigen versichert (auch in der Turnuspause in der Sie gerade nicht bei der Klientel vor Ort sind). Auf Wunsch können Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Hinweis: Bei einer längeren Nichtausübung des Gewerbes wird der Gewerbeschein ruhend gemeldet und es besteht kein Versicherungsschutz.


Aufgaben der Betreuerinnen

tagsüber, gegebenenfalls auch nachts, sofern keine medizinischen oder pflegerischen Gründe dagegen sprechen:


  • Betreuungsleistungen, Hilfestellung bei der Lebensführung

    • - Gestaltung des Tagesablaufs
    • - Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden
    • - Hilfe beim WC-Gehen, Baden und Duschen
    • - Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    • - Zubereitung von Mahlzeiten
    • - Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
    • - Durchführung von Hausarbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten)
    • - Durchführung von Botengängen
    • - Betreuung von Pflanzen und Tieren
    • - Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
  • Gesellschafter-Funktion

    • - Gesellschaft leisten
    • - Spazieren gehen
    • - Karten- oder einfache Gesellschaftsspiele
    • - Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
    • - Begleitung bei diversen Aktivitäten
    • - Führen von Konversation
  • Sonstige Voraussetzungen
    • - Kenntnisse gesetzlicher Grundlagen und Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorschriften >
    • - Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegefachkräften und Angehörigen
    • - Durchführung der Betreuungsdokumentation laut Pflegeplanung
    • - Führung eines Haushaltsbuches (Ausgaben, Belege)
    • - Wahrung der Intimsphäre, des Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht.
    • - Informationspflicht bei möglichen Besonderheiten oder Gefahrenquellen
    • - Bereitschaft im akuten Bedarfsfall 2-3 Tage länger Dienst zu versehen

Sobald Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht die Durchführung von bestimmten Tätigkeiten durch Laien, bzw. nicht entsprechend ausgebildete Personen, eine Anordnung durch diplomiertes Pflegepersonal, oder einen Arzt erforderlich machen, handelt es sich bei den entsprechenden Tätigkeiten um "pflegerische Tätigkeiten", die einer gesonderten schriftlichen Übertragung bedürfen.


Wie Sie zu einer Vermittlung kommen


  • Kontaktaufnahme > zum Bewerbungsformular

  • Überprüfung Ihrer Qualifikationen und aller Voraussetzungen

  • Organisation administrativer Angelegenheiten: Gewerbeschein, Anmeldung bei der SVA, Haftpflichtversicherung, Meldebestätigung (Nebenwohnsitz)

  • Organisation der An- und Abreise. Die Reisekosten werden rückerstattet. Sie entscheiden selbst mit welchen Verkehrsmitteln Sie reisen möchten/p>

  • Kennenlernen der Klientel bzw. der Angehörigen

  • Vertragsabschluss

  • Einführung in die Tätigkeit im Kundenhaushalt.

  • Alle Aufgaben/Tätigkeiten werden nachvollziehbar dokumentiert.

  • Telefonische Beratung und Erreichbarkeit, falls gewünscht. Unterstützung durch Pflegevisiten, falls gewünscht.


Bezahlung


Wenn Sie in Österreich Einkünfte erzielen, müssen diese Einkünfte ab einer gewissen Höhe versteuert werden.

Sie können als selbständige Personenbetreuerin bis zu 11.000,- Euro steuerfrei pro Jahr verdienen. Bei Überschreitung dieses Betrages wird Einkommensteuer fällig (siehe unten stehende Tabelle). Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 30.000,- Euro muss auch Umsatzsteuer entrichtet werden.

Jahreseinkommen (in Euro)

Einkommenssteuer (in %)

11.000 und darunter

0,00%

über 11.000 bis 18.000

25%

über 18.000 bis 31.000

35%

über 31.000 bis 60.000

42%

über 60.000 bis 90.000

48%

über 90.000 bis 1.000.000

50%

über 1.000.000

55%


Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie die von der Sozielversicherung der Selbstständigen vorgeschriebenen Versicherungsbeiträge immer ordnungsgemäß und pünktlich bezahlen.

Reisekosten:


Die Reisekosten werden von den Klienten bezahlt. Wichtig ist dabei, dass Sie sich Rechnungsbelege für die Reiskosten geben lassen um diese dann vorlegen können.


Sozialversicherungsbeiträge:


Die SVS-Beiträge für die Betreuerinnen werden normalerweise bis zu einer zumutbaren Höhe ebenfalls von den Klienten bezahlt. Inwieweit das der Fall ist, wird zwischen Ihnen und der Klientel vereinbart. Die Höhe der SVS-Beiträge orientiert sich nach dem Einkommensbescheid der vom Finanzamt automatisch an die SVS gemeldet wird. Gültig ist dabei jeweils das Jahreseinkommen (bzw. der Gewinn, nach Abzug der Abschreibungen) des vorvorigen Jahres.


Finanzamt


Im Fall einer Neuanmeldung des Gewerbes für Personenbetreuung, erhalten Sie zur Einrichtung einer Steuernummer ein Formular (Verf24). Dieses Formular muss ausgefüllt werden und zusammen mit Kopien folgender Unterlagen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ehestmöglich abgegeben werden: Reisepass oder Personalausweis, Meldebestätigung, Werkvertrag, Gewerberegisterauszug.


WKO-Pflichtmitgliedschaft


Als selbständige Personenbetreuerin sind Sie verpflichtend Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich. Diese Mitgliedschaft kostet Sie 80,- Euro pro Jahr. Dafür berät Sie die Wirtschaftskammer Österreich unter anderem bei allen Fragen zu Sozial- und Arbeitsrecht.


Registrierkassenpflicht


Ab einem Jahresumsatz von 15.000,- Euro, bzw. ab Barumsätzen von 7.500,- Euro pro Jahr besteht in Österreich seit dem 1.1.2016 die Registrierkassenpflicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb mit der Klientel die Überweisung Ihres Einkommens auf Ihr Konto zu vereinbaren. Eine Bezahlung in bar kann bei einer Überprüfung durch das Finanzamt problematisch werden.


Einnahmen/Ausgaben-Rechnung


Im Fall einer Kontrolle durch das Finanzamt müssen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorlegen können. Wir empfehlen Ihnen daher dringend laufend alle Einnahmen und Ausgaben (inklusive Rechnungsbelege) zu dokumentieren und 7 Jahre lang aufzubewahren.


Pausenregelung


Das Recht auf ausreichend Erholung und Schlaf muss außer Frage stehen. Es stehen Ihnen laut Gesetz täglich mindestens 2 Stunden Freizeit zu. Sie sollten aber auch in dieser Zeit telefonisch erreichbar bleiben. Die Organisation dieser Zeit regeln Sie in gegenseitiger Absprache mit der Klientel.
Es stehen Ihnen täglich 2 Stunden Freizeit zu. An Samstagen sind es 4 Stunden. Sie müssen aber auch in dieser Zeit telefonisch erreichbar bleiben. Die Organisation dieser Zeit wird in gegenseitiger Absprache zwischen Ihnen und der Klientel geregelt.

Was Sie von uns erwarten können.


  • Unser FAIR-CARE Konzept beinhaltet hohe Qualitätsstandards, die nicht nur das Wohl der Betroffenen sondern auch das Wohl der Betreuerinnen berücksichtigt. Denn wir sind überzeugt, dass sich das Befinden der Betreuerinnen maßgebend auf die Betreuungs-Qualität auswirkt.

  • In der Einschulungsphase stehen wir den Betreuerinnen solange zu Seite, bis ein optimaler und stabiler Zustand erreicht ist.

  • Durch regelmäßige Pflegevisiten halten wir persönlichen Kontakt zur Klientel. Gleichzeitig bieten wir dadurch den Betreuerinnen regelmäßige Möglichkeit zur Supervision und können auf aufkommende Anliegen unmittelbar reagieren.

  • Wir führen eine umfassende Pflegedokumentation, die laufend aktualisiert wird.

  • Die Betreuerinnen müssen fair bezahlt werden. Die Betreuerinnen stellen die Rechnungen für ihre Leistungen selbständig und unabhängig von uns.

  • Telefonische Erreichbarkeit und gleichbleibende Ansprechpartner

  • Wir sorgen dafür, dass rechtlich alles im grünen Bereich ist: Die Betreuerinnen melden sich bei der Gewerbebehörde und bei der Sozialversicherung der Selbständigen an. Sie sind pensions-, kranken, unfall- und auf eigene Initiative haftpflichtversichert.

  • Klare Freizeitregelungen: Den Betreuerinnen stehen laut Gesetz täglich mindestens 2 Stunden Freizeit bei telefonischer Erreichbarkeit zu. Die Einteilung der Freizeit wird in gegenseitiger Absprache zwischen der Klientel und den Betreuungskräften vereinbart.

  • Wir betreuen ein begrenztes Klientel in einem überschaubaren Einsatzgebiet in Wien, NÖ und Burgenland.


Hinweis:


Wichtig: Ihre Anmeldung, bzw. Bewerbung bei uns garantiert nicht, dass wir Ihnen eine Arbeit bei einer Klientel anbieten können. Wir können Arbeitsangebote von Klient/innen nur an Sie weiter vermitteln, sobald diese bei uns einlangen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!