Careforce

Kosten.


Es gibt kaum einen Bereich bei dem so viel getrickst wird wie bei den Kosten. Wir sind der Meinung, klar zu sagen was Sache ist. Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung setzen sich aus mehreren teilweise variablen Positionen zusammen. Wir möchten diese Positionen daher im Einzelnen erklären anstatt Phantasiebeträge zu nennen die nicht der Realität entsprechen.


Der monatliche Aufwand setzt sich wie folgt zusammen:


Die Bezahlung der Betreuerinnen richtet sich erfahrungsgemäß nach Tagsätzen. Sie können mit einem Tagsatz von circa 65,- Euro kalkulieren (Stand 2022). Je nach Anforderung kann sich dieser Betrag erhöhen. Im Fall von zwei zu betreuenden Personen in einem Haushalt oder bei schwierigen Situationen kann der Tagsatz auf mindestens 80,- Euro ansteigen (Stand 2022).


Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge der Betreuerinnen. Diese liegen erfahrungsgemäß in fast allen Fällen bei 18,- pro Tag (Stand 2022).


Die Reisekosten für eine Betreuerin liegen abhängig von der zurückzulegenden Strecke bei üblicherweise 70,- bis 160,- Euro für Hin- und Rückfahrt (Stand 2022).


Die Betreuerinnen stellen die Rechnungen für ihre Leistungen selbständig und unabhängig von uns.

Für unsere Leistungen verrechnen wir pro Tag 11,- Euro (Stand 2022), was einem pauschalen Betrag von 330,- Euro (Stand 2022) pro Monat entspricht. Falls die Betreuung schon nach, oder innerhalb der ersten zwei Monate endet, gelten bei der Abrechnung andere Regeln. Das bedeutet, dass statt dem pauschalen Monatsbetrag von 330,- Euro, der Betrag von 600,- Euro pro Monat (Stand 2022) in Rechnung gestellt wird *).


Zu Beginn einer Betreuung kommt noch eine einmalige Zahlung von 200,- Euro (Stand 2022) hinzu.


Wenn Sie aus der Summe dieser Positionen die Förderungen abziehen, kommen Sie auf den ungefähren tatsächlichen monatlichen Aufwand.


*) Erklärung: Der größte Arbeitsaufwand entsteht für uns ganz am Anfang einer Betreuungssituation mit Erstbesuchen, Vorbereitungen, Recherchen, Planung, Organisation, Einschulung, Administration, etc. Wenn wir unsere Arbeit nicht gut genug machen, wird der betreuungsbedürftige Mensch mutmaßlich nicht lange von uns betreut. Idealismus ist daher durchaus auch in unserem eigenen Interesse.


Förderungen.


Pflegegeld:


Sobald beim zu betreuenden Menschen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Pflegegeld beantragt und beansprucht werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe in die der pflegebedürftige Mensch eingestuft wird und beträgt ab Pflegestufe 3 ca 475,- Euro bis zu ca 1.776,- Euro pro Monat unabhängig vom individuellen Einkommen (näheres dazu finden Sie weiter unten).


Landesförderung:


Ab Pflegestufe 3 aufwärts und einem monatlichen Einkommen von nicht mehr als 2.500,- Euro gibt es eine Landesförderung von 550,- Euro pro Monat. Pflegegeld und eventuelle andere Beihilfen zählen nicht zum Einkommen.


Voraussetzung für die Förderung:

- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3, bzw. Stufe 4 (nur mit ärztlicher Bestätigung).

- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 5 (ärztliche Bestätigung nicht erforderlich).

- Einkommensgrenze von bis zu 2500.- Euro monatliches gesamtes Nettoeinkommen der Klientel (also nicht das Haushaltsnettoeinkommen).

- Pflegegeld und Beihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.


Steuerliche Absetzbarkeit:


Die 24-Stunden-Betreuung kann als außergewöhnliche Belastung am Jahresende von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Höhe der über das Jahr bezahlten Einkommenssteuer erhalten Sie von einigen hundert bis zu vielen tausend Euro rückvergütet.


Alle Positionen betreffen den Stand 2022.

Pflegegeldanspruch


Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn ...


- ständiger Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sehbehinderung besteht,

- der Pflegebedarf mehr als durchschnittlich 65 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird

- und wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich ist (in Ausnahmefällen auch im EWR).


Pflegestufe

Aufwand

Betrag (in Euro)


Die folgenden Beträge entsprechen auf 5er-Stellen gerundet dem Stand von 2022. Sie werden jedes Jahr an den Pensions-Anpassungsfaktor angeglichen.


Pflegestufe 1

mehr als 65 Std. Pflegebedarf

165.-

Pflegestufe 2

mehr als 95 Std. Pflegebedarf

305.-

Pflegestufe 3

mehr als 120 Std. Pflegebedarf

475.-

Pflegestufe 4

mehr als 160 Std. Pflegebedarf

715.-

Pflegestufe 5

mehr als 180 Std. Pflegebedarf

970.-

Pflegestufe 6

mehr als 180 Std. Pflegebedarf, wenn...

regelmäßig während des Tages und der Nacht zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen zu erbringen sind, oder...

die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist, weil eine Eigen- oder Fremdgefährdung wahrscheinlich ist.

1.350.-

Pflegestufe 7

mehr als 180 Std. Pflegebedarf, wenn...

keine zielgerichtete Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind, oder...

ein vergleichbarer Zustand vorliegt.

1.780.-


Die Pflegestufen 1 bis 4 werden entsprechend der Zeitwerte in der unten stehenden Tabelle errechnet. Siehe Tabelle unter Pflegebedarf


Für die Pflegestufen 5 bis 7 gelten zusätzliche Bedingungen. Informationen im Anschluss an die unten stehende Tabelle unter Pflegebedarf


Pflegebedarf (zeitliche Richtwerte).


Bei den folgenden Zeitwerten für Betreuungsmaßnahmen handelt es sich um pauschalierte Richtwerte (jeweils monatlich). Durch die Addierung der entsprechenden Zeitwerte, können Sie die Pflegestufe mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst ermitteln.


Welche dieser Zeitwerte letztlich individuell und in welchem Umfang anrechenbar sind, entscheidet aber der zuständige Versicherungsträger (z.B. Pensionsversicherung). Als Entscheidungsgrundlage dient ein Bericht, mit einer Feststellung des Pflegebedarfs, nach einem Hausbesuch beim pflegebedürftigen Menschen, durch einen beauftragten Arzt, bzw. einer beauftragten diplomierten Pflegekraft


An- und Auskleiden

- Betreuung beim vollständigen An- und Auskleiden nötig oder   entsprechende Anleitung

20 Std

- Herrichten von sauberer Kleidung (sonst selbstständig)

10 Std

- Teilhilfe beim An- & Ausziehen (z.B. Überkopfziehen der Kleidung)

5 Std

Körperpflege

- Vollständige Betreuung bei Waschen/Körperpflege nötig

25 Std

- Hilfe beim Duschen/Baden (sonst selbstständig)

4 Std

Verrichten der Notdurft

- Betreuung beim Gang auf die Toilette (auskleiden, reinigen, etc.)

30 Std

- Versorgung bei Benützung eines Leibstuhls (sonst selbstständig)

10 Std

- Hilfe beim Wechseln von Einlagen/Windeln nötig

20 Std

Essen und Trinken

- Vollständige Übernahme von Zubereitung einer täglichen warmen Mahlzeit nötig

30 Std

- Hilfe bei Zubereitung einer täglichen warmen Mahlzeit

10 Std

- Eingeben der Nahrung durch die Pflegeperson nötig

30 Std

Medikamente

- Hilfe bei Einnahme der Medikamente, oder Erinnerung nötig

3 Std

- Hilfe bei Verabreichung subcutaner Injektionen: plus Hilfe bei Medikamenteneinnahme

5 Std

- Kanülen-/Sondenpflege nötig

5 Std

Mobilität

- Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen und Gehen in der Wohnung

15 Std

- Mobilisation, bzw. Umlagerung im Bett (bei Immobilität)

15 Std

- Fallweise Unterstützung nötig (z.B. beim morgendlichen Aufstehen)

7,5 Std

Sonstige Hilfsverrichtungen

- Herbeischaffen von Nahrung, Medikamenten, Bedarfsgütern des täglichen Lebens

10 Std

- Reinigung der Wohnung und persönlicher Gegenstände

10 Std

- Pflege der Leib- und Bettwäsche

10 Std

- Beheizung des Wohnraumes und Herbeischaffung von Heizmaterial

10 Std

- Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Wege außerhalb der Wohnung)

10 Std


Sonderregelungen


Bei psychisch kranken, geistig behinderten oder demenzkranken Menschen bestehen weitere Zuschläge (z.B. 25 Stunden).


Pflegestufe 5 = außergewöhnlicher Pflegeaufwand

Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand liegt vor, wenn...

die dauernde Bereitschaft, (nicht jedoch die dauernde Anwesenheit) einer Pflegeperson erforderlich ist, oder...

die regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen erforderlich ist, wobei zumindest eine einmalige Nachschau auch in den Nachtstunden erforderlich sein muss, oder...

mehr als 5 Pflegeeinheiten, (davon auch eine in den Nachtstunden), erforderlich sind.


Pflegestufe 6 = nicht planbarer außergewöhnlicher Pflegeaufwand

Pflegestufe 6 gebührt dann, wenn ein im Vorhinein festgelegter Pflegeplan nicht eingehalten werden kann und Betreuungsmaßnahmen unverzüglich erbracht werden müssen. Auch wenn dauernd eine Pflegeperson anwesend sein muss, um aggressive Handlungen zu verhindern, gebührt das Pflegegeld in dieser Höhe


Pflegestufe 7

Die Pflegestufe 7 setzt voraus, dass mit den 4 Extremitäten keine zielgerichteten Bewegungen durchgeführt werden können. Ein vergleichbarer Zustand wird z.B. dann gegeben sein, wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf die Hilfe lebensnotwendiger technischer Hilfsmittel angewiesen ist (z.B. Beatmungsgerät).


Einzelne Gruppen von behinderten Menschen haben wegen einer bestimmten Behinderung einen ganz typischen, weitgehend gleichartigen Pflegebedarf. Daher werden diesen Behinderungen bestimmte Pflegestufen zugeordnet. Zum Beispiel:


- Hochgradig sehbehinderte Menschen = Pflegestufe 3

- Blinde Menschen = Pflegestufe 4

- Taubblinde Menschen = Pflegestufe 5

- Rollstuhlfahrer ohne Stuhl-/Harninkontinenz oder Blasen-/Mastdarmlähmung und ohne Einschränkung an den oberen Extremitäten = Pflegestufe 3

- Rollstuhlfahrer mit Stuhl-/Harninkontinenz oder Blasen-/Mastdarmlähmung und ohne Einschränkung an den oberen Extremitäten = Pflegestufe 4

- Rollstuhlfahrer mit einer funktionellen Einschränkung der oberen Extremitäten (selbstständiges Wechseln in den und aus dem Rollstuhl ist nicht möglich) = Pflegestufe 5

Weitere Informationen.


Die Informationen auf dieser Seite stellen eine übersichtliche Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte aus der Broschüre "Ein Blick 5 Pflege" des Sozialministeriums dar.

Detailreichere Informationen zu allen die Pflege und das Pflegegeld betreffenden Fragen, können Sie in dieser Broschüre nachlesen. Einblick Pflege >


oder Sie informieren sich über das Pflegegeld-Telefon 0800 20 16 22...