Careforce

Was Sie beachten sollten.


Machen Sie den Test: Erfüllt Ihre Agentur diese 12 Kriterien?


  • Übererschaubare Unternehmensgröße.
    Ein großes Unternehmen zu sein ist speziell in der Pflege und Betreuung kein Qualitätsmerkmal. Im Gegenteil, es kann dazu führen, dass der Überblick verloren geht. Das wurde durch die vielen Presseberichte über das Chaos in der 24-Stunden-Betreeung während der Corona-Krise gut sichtbar. Für einen persönlichen Überblick und somit die Absicherung der jeweiligen Betreuungssituation ist eine überschaubare Unternehmensgröße förderlich.
  • Qualitätssicherung.
    Gibt es eine individuelle Einschulung und regelmäßige Kontrollen durch gleichbleibende Pflegefachkräfte die eine persönliche und sehr gute Kenntnis über die jeweilige Betreuungssituation haben?
  • Dokumentation.
    Wird die Betreuung dokumentiert? Eine professionelle und auch für Laien klar verständliche und übersichtliche Dokumentation ist für die Nachvollziehbarkeit der Betreuung unerlässlich.
  • Kontinuität.
    Wenn Sie feststellen, dass scheinbar wahllos Betreuungskräfte vermittelt werden, sollten Sie wachsam sein.
  • Gleichbleibende Ansprechpartner.
    Bei allen Anliegen ist es wichtig, jederzeit und direkt kompetente Auskünfte zu bekommen. Nur Pflegefachkräfte die eine persönliche und sehr gute Kenntnis über die jeweilige Betreuungssituation haben, sind dafür geeignet.
  • Vorsicht bei Billigangeboten.
    Die Betreuungskräfte müssen von der Klientel direkt und fair bezahlt werden. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und der Reisekosten stehen den Betreuerinnen ebenfalls zu.
  • Kostentransparenz.
    Es muss klar ersichtlich sein an wen Sie welche Beträge bezahlen. Oft wird den Kunden gegenüber mit relativ niedrigen Agenturgebühren geworben. Dafür bezahlen dann aber die Betreuungskräfte an die Agentur umso höhere Beiträge. Die Betreuerinnen werden aber ebenfalls von Ihnen als Kunde bezahlt. Um das zu umgehen, achten Sie genau darauf, an welche Kontonummer Sie Beträge überweisen. Lassen Sie sich schon beim Erstgespräch erklären, ob und in welcher Höhe die Betreuungskräfte etwas an die Agentur bezahlen.
  • Versteckte Kosten.
    Welche Leistungen sind inkludiert? Gibt es Zusatzkosten? Sind die Betreuungskräfte an die Agentur gebunden? Die Betreuungskräfte sind selbständig tätig und nicht Angestellte einer Agentur.
  • Gegenseitiger Respekt.
    Dies ist für eine gelingende Zusammenarbeit Voraussetzung, ebenso wie Geduld - speziell in der Einarbeitungsphase.
  • Pausen.
    Pausen sind laut Gesetz mit mindestens 2 Stunden täglich festgelegt.
  • Klauseln.
    Lesen Sie immer die jeweiligen AGBs genau durch und erkundigen Sie sich im Fall von unklaren Passagen, was damit in der Praxis gemeint ist.
  • Siehe auch unter FairCare



Tipps für Klientel.


Pflegegeld


Sobald beim zu betreuenden Menschen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Pflegegeld beantragt und beansprucht werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe in die der/die Klient/in eingestuft wird. Der Antrag kann formlos beim Versicherungsträger eingebracht werden.


Ermittlung der Notwendigkeit eines Pflegebedarfs


Welcher Pflegebedarf besteht, entscheidet der zuständige Versicherungsträger (z.B. Pensionsversicherung). Als Entscheidungsgrundlage dient ein Bericht (siehe nachfolgendes Formular), mit einer Feststellung des Pflegebedarfs, nach einem Hausbesuch beim pflegebedürftigen Menschen, durch einen beauftragten Arzt, bzw. einer beauftragten diplomierten Pflegekraft. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden.



Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung


Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beträgt 550.- Euro monatlich bei 2 Betreuerinnen. Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Pflegestufe 3, oder 4 (nur mit ärztlicher Bestätigung)
- ab Pflegstufe 5 (ärztliche Bestätigung nicht erforderlich)
- Einkommensgrenze bis maximal 2.500.- Euro (monatliches, gesamtes Nettoeinkommen des/der Klient/in – das heißt nicht das Haushaltsnettoeinkommen).
Hinweis: Pflegegeld und sonstige Beihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.



Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung bei


- Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft oder/und
- Betreuung durch eine zusätzliche selbständige Betreuungskraft



Steuerliche Absetzbarkeit der 24-Stunden-Betreuung


Die Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Genauere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:


Für Arbeitnehmer/innen:

Das Formular zur Arbeitnehmerveranlagung erhalten Sie in jedem Finanzamt


Für Selbstständige:

Das Formular zur Einkommenssteuererklärung erhalten Sie in jedem Finanzamt.


Zuwendungen für pflegende Angehörige


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als "pflegende Angehörige" finanzielle Zuwendungen beantragen. Informationen dazu erhalten Sie unter den folgenden Links:



Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegekarenzgeld


Um im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer/eines nahen Angehörigen, oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, die Möglichkeit einzuräumen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren, kann mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden.

Der Grundbetrag des Pflegekarenzgeldes ist einkommensabhängig und gebührt in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55% des täglichen Nettoeinkommens, Berechnung anhand des durchschnittlichen Bruttoentgelts), zumindest jedoch in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.



Familienhospizkarenz


Ab 01.01.2014 besteht für Personen, die zum Zwecke der Sterbebegleitung einer/eines nahen Angehörigen, oder zur Begleitung von schwerst erkrankten Kindern eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, ein Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld.



Familienhärteausgleich


Der Familienhärteausgleich versteht sich als finanzielle Überbrückungshilfe für Familien, zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.



Befreiung von Rezeptbegühren


Voraussetzungen und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter den folgenden Links.



Befreiung von der Rundfunkgebühr (GIS)


Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.



Sonstige


  • Weitere Unterstützungen finden Sie unter dem folgenden Link: > Öffnen

Zusatzansprüche für Menschen mit Behinderung


- Behindertenpass


Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt Vorteile.



- Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in Notlagen


Leistungen für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" können Behinderte, unabhängig von der Ursache ihrer Beeinträchtigung erhalten, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung in Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind, sofern rasche Hilfestellung die Notlage mildern oder beseitigen kann.



Sonstige Förderungen bei Behinderungen


Für behinderte Menschen gibt es viele weitere Unterstützungen. Einen Überblick finden Sie hier >


Weitere Informationen, Beratung, Unterstützungen und Publikationen über den Bereich Pflege daheim finden Sie unter dem diesem Link >



Häufige Fragen.


Allgemeines


Was ist eine 24-Stunden Betreuung?
Mit dieser Rund-um-die-Uhr-Betreuung können pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden betreut werden. Dabei erfolgt die Betreuung durch selbstständige Betreuerinnen.


Wer kann eine 24h Betreuung in Anspruch nehmen?
Jeder Mensch der Hilfe und Unterstützung benötigt, oder eine Beeinträchtigung hat, die eine ständige Anwesenheit einer Betreuerin im Haushalt notwendig macht. Damit können hilfebedürftige Menschen weiterhin im gewohnten Umfeld leben.


Wie sind die Rahmenbedingungen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Die Betreuerinnen müssen für die Dauer der Anwesenheit ein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Die Mitbenutzung von Bad und Küche muss sichergestellt sein. Kost und Unterbringung sind frei. Weitere Voraussetzungen, lesen Sie bitte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Punkt 5.


Nach welchen Kriterien werden die Betreuerinnen von Careforce ausgewählt?
Wir vermitteln nur qualifizierte Betreuerinnen mit einem Nachweis einer geeigneten Fachausbildung. Die Qualifikationen werden von uns überprüft.


Woher kommen die Betreuerinnen?
Sie kommen häufig aus dem benachbarten Ausland (vor allem aus der Slowakei).


Wie sind die Sprachkenntnisse?
Die Betreuerinnen verfügen üblicherweise über Deutschkenntnisse auf Konversations-Level.


Wie ist die Vorgangsweise, wenn die Chemie zwischen der Klientel und der Betreuerin nicht stimmt?
Sollte nach einer angemessenen Einarbeitungsphase eine der beteiligten Personen unzufrieden mit der Situation sein, kann die Klientel den Vertrag mit der betreffenden Betreuerin kündigen und wir organisieren einen geeigneten Ersatz.

Wie oft findet der Betreuerinnen-Wechsel statt?
Üblicherweise alle 14 Tage.


Welchen Vorteil bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit Careforce?
Hier finden Sie alle Vorteile übersichtlich zusammengefasst > Warum mit uns


Wie hoch sind die Kosten?
Einen Überblick über die Kosten bekommen Sie hier...
Hier finden Sie Möglichkeiten für weitere Unterstützungen... > Tipps für Klientel


Rechtliches & Finanzielles


In welcher Form sind die Betreuerinnen tätig?
Die Betreuerinnen arbeiten in Form einer selbständigen Tätigkeit im freien Gewerbe der Personenbetreuung und melden sich bei der Gewerbebehörde und bei der Sozialversicherung der Selbständigen an. Entsprechend der Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht, können Betreuerinnen innerhalb der EU legal arbeiten.


Wie sind die Betreuerinnen versichert?
Die Betreuerinnen sind über den gesamten Zeitraum ihrer Tätigkeit pensions-, kranken-, unfall- und haftpflichtversichert – auch in der Zeit, in der sie gerade nicht arbeiten.


Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuerinnen?
Das Recht auf ausreichend Erholung und Schlaf muss außer Frage stehen. Es stehen den Betreuerinnen laut Gesetz täglich mindestens 2 Stunden Freizeit zu. Die Organisation dieser Zeit wird in gegenseitiger Absprache zwischen den Betreuerinnen und der Klientel geregelt.


Wie erfolgt die Abrechnung mit der SVS bei einem Arztbesuch der Betreuerinnen in ihrem Heimatstaat?
Die Betreuerinnen können mittels Formular (E106) auch ärztliche Leistungen in Ihrem Heimatstaat in Anspruch nehmen. Laden Sie zu diesem Zweck hier das Formular E106 herunter und drucken es 2x aus. Nachdem Sie die Formulare ausgefüllt haben, legen Sie diese beim jeweiligen Versicherungsträger in Ihrem Heimatstaat vor und lassen sie dort bestätigen. Die bestätigten Formulare müssen dann der SVS übermittelt werden. Im Fall einer Wiederaufnahme des Gewerbes (nach einer Ruhendmeldung des Gewerbes) muss das Formular E106 erneut beantragt werden.